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Hoover Damm: Verkehrsbeschränkungen durch Sicherheitskontrollen

13.04.2002

Nachdem leichte LKW, Busse, Wohnmobile und Fahrzeuge mit Anhängern den Hoover Damm aufgrund von Sicherheitsbedenken seit dem vergangenen Herbst nicht mehr befahren durften, teilt die offizielle Website des Bureaus of Reclamation nun mit, daß seit dem 12.04.2002 und für mindestens zwei Jahre die folgenden Verkehrsbeschränkungen für den Hoover Damm gelten: Alle Fahrzeuge die ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellen werden an Kontrollstellen vor dem Damm einer Durchsuchung unterzogen. Für Gespanne, Wohnmobile und angememietet Transporter ist diese obligatorisch. Ist die Inaugenscheinnahme des Innen- oder Transportraums aufgrund der Gepäckmenge nicht möglich dürfen die betroffenen Fahrzeuge nicht passieren und müssen statt dessen auf dem Weg von und nach Osten den Umweg über Laughlin, also die Routen 95 und 163, in Kauf nehmen. Das Stoppen auf der Dammkrone ist in jedem Fall untersagt und die Parkplätze in der direkten Umgebung dürfen nur während der hellen Tagesstunden benutzt werden. Während der Hauptreisezeiten und an Wochenenden muß mit Verzögerungen von einer Stunde oder mehr gerechnet werden.

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